Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
19.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
19.07.2022
Sonstiges
19.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
04.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
19.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
19.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.03.2022
Eröffnungen
12.01.2022
Sicherungsmaßnahmen
08.11.2021
Berichtigungen
04.11.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
27.10.2021
Berichtigungen
06.10.2021
Berichtigungen
23.07.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
22.11.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
30.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
05.03.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
21.04.2017
Berichtigungen
19.01.2017
Neueintragungen